Rechtspsychologische Praxis Rhein-Neckar


Psychologische Sachverständigengutachten
im Familienrecht
Arbeitsweise
Gutachterliche Aufträge werden ausschließlich von Richter und Richterinnen von Amts- und Oberlandesgerichten übernommen.
Die Fragestellungen umfassen unter anderem folgende Themen:
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elterliche Sorge nach einer Trennung oder Scheidung
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den Umgang des Kindes mit wichtigen Bezugspersonen
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Fragen zu Kindeswohlgefährdungen und elterlichen Erziehungsfähigkeit
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die Rückführung oder den Verbleib von Pflegekindern und anderweitig untergebrachten Kindern
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Während einer Begutachtung werden der Entwicklungsstand des Kindes, der kulturelle Hintergrund der Familie sowie die bestehenden Bindungen und Beziehungen berücksichtigt.
Der Begutachtungsprozess basiert auf einem wissenschaftlich fundierten Ansatz und orientiert sich maßgeblich an den Mindestanforderungen an die Qualität von Sachverständigengutachten im Familienrecht der Arbeitsgruppe Familienrechtliche Gutachten.
Die Begutachtung umfasst umfassende Methoden wie:​
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Aktenanalyse,
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Teilstrukturierte und standardisierte Beobachtungen von Interaktionen,
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Strukturierte Explorationsgespräche mit Eltern und/oder anderen relevanten Bezugspersonen,
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Kindgerechte Gespräche und psychologische Testverfahren, die nach wissenschaftlichen Standards durchgeführt werden
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Fremdanamnestische Interviews mit beteiligten Fachkräften,
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Optional gemeinsame abschließende Gespräche mit den Eltern, um im Einzelfall Einvernehmen zu fördern und positive Entwicklungen anzustoßen
Diese Schritte dienen dazu, die Kriterien des Kindeswohls fundiert zu bewerten und entsprechende Empfehlungen abzuleiten.
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Der Zeitraum für die Bearbeitung komplexer Fragestellungen beträgt derzeit durchschnittliche sechs Monate.
In Absprache mit dem auftraggebenden Richter oder der auftragsgebenden Richterin ist auch die Erstellung eines schriftlichen Kurzgutachtens möglich.
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Über mich
Josephine Krause
M. Sc. - Psychologin
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Studium der Psychologie mit dem Abschluss Master of Science in Psychologie im Jahr 2020.
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Weiterbildung als psychologische Sachverständige im Familienrecht sowie eine Methodenausbildung zur Paarberaterin
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Aktuell in Ausbildung zur Fachpsychologin für Rechtspsychologie (BDP/DGPs)
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Tätig als psychologische Sachverständige im Familienrecht seit 2020 für verschiedene Amts- und Oberlandesgerichte
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2021 Gründung Gemeinschaftspraxis Psychologische Praxis am Hafentor in Hamburg
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2025 Gründung Rechtspsychologische Praxis Rhein-Neckar


Kontakt
Rechtspsychologische Praxis Rhein-Neckar
Seckenheimer Hauptstraße 105/105a,
68239 Mannheim
Tel: 0 621 4820 5247
Fax: 0 621 4820 8034
Mobil: 0 152 294 754 94
E-Mail: mail@rechtspsychologie-rn.de
Aufgrund zahlreicher Anfragen und ausgelasteter Kapazitäten können derzeit keine Praktikumsplätze vergeben werden. Ich danke für Ihr Verständnis.

Impressum
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Seckenheimer Hauptstraße 105 / 105a
68239 Mannheim
Email: mail@rechtspsychologie-rn.de
Fax: 0621 4820 8034
Inhaltlich verantwortlich
M.Sc. - Psychologin Josephine Krause
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